Landwirtschaft

Benachrichtigung über die FANI-App

Die Nutzung der Foto App Fani zur Unterstützung des Prüfdienstes der LWK Niedersachsen ist freiwillig. Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten zur Nutzung dieser App verfügen, erfolgt eine Prüfung über die gewohnten Kontrollwege. Wenn Sie die App nutzen möchten beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Mit der App FANi gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Aufträge für die App bereitgestellt. Sobald die Aufträge bereitgestellt sind, gibt es die Möglichkeit, diese herunterzuladen und jeweils Fotos nach festgelegten Vorgaben hochzuladen. Auch im Verfahren „Kontrollen durch Monitoring“ wird die Foto App zur Aufklärung ungeklärter Prüfkriterien eingesetzt.

Die einfache Benutzerführung ermöglicht es, sich schnell einen Überblick über die angeforderten Belege zu verschaffen, und mittels der Karte zu bestimmen, für welche Flächen sie gefordert werden. In diesem Jahr können für sieben Sachverhalte Fotos eingesandt werden, unter anderem um den Anbau der beantragten Kultur zu belegen, für den Nachweis der Mindesttätigkeit oder des Anbaus von Zwischenfrüchten etc. Somit können Vor-Ort-Kontrollen ggf. entfallen. Die erstellten Fotos werden in der App hochgeladen und anschließend durch das Fernerkundungsunternehmen, die Bewilligungsstelle oder den Prüfdienst bewertet.

Entwickelt wurde die App mit der Firma GI Geoinformatik und ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar:

Zusätzliche Informationen finden Sie in der FANi-Hilfe. In dem Dokument, das auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht, wird die Nutzung von FANi noch einmal detaillierter erläutert.

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Zur e-Mail am 08.07.2022 hat die LWK folgende Stellungnahme veröffentlicht:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/39468_Hintergrundinformation_zur_E-Mail_von_Freitag_den_08.07.2022_zur_Nutzung_der_FANI_App

 

 

 

Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung

Ab dem 08.09.2021 gelten weitere Einschränkungen im Einsatz von Glyphosat und anderen Pflanzenschutzmitteln.

ACHTUNG – Düngeausbringung

Bitte beachten Sie die geltenden Sperrzeiten der Gülle- und Festmistausbringung

Sperrfrist Gülle:

Ackerland – ab Ernte der letzten Hauptfrucht bis 31.01.

Grünland – 01.11. bis 31.01. (in roten Gebieten von 01.10. bis 31.01.)

Sperrfrist Mist: Ackerland/Grünland – 01.12. bis 15.01.

Bitte beachten Sie die allgemein geltenden Regelungen der DüV. Diese finden Sie auf unserer Hompage unter „Düngebehörde“ und „Formulare“.

Landwirtschaft

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Ab an die frische Luft!

Die Landwirtschaft in Bremen ist geprägt durch eine besonders nachhaltige Bewirtschaftungsweise. Ca. 25% der landwirtschaftlich genutzten Flächen werden auf ökologischer Basis bewirtschaftet. Damit ist Bremen bundesweit Spitzenreiter!
So ist es auch der Wille der Landesregierung in Bremen, im Rahmen von ausgewählten Agrarumweltmaßnahmen den standortgerechten und nachhaltigen Landbau in Bremen weiter auszubauen und zu fördern. Dabei werden Investitionen die besonders tiergerecht, nachhaltig und umweltfreundlich sind, sowie zum Klimaschutz beitragen entsprechend gefördert.
Mit ca. 6.600 ha Dauergrünland von insgesamt ca. 8.000 ha LF spielt v.a. die Rinder- und Milchviehhaltung in Bremen eine große Rolle. Auf insgesamt ca. 160 Betrieben wird jeden Tag aufs Neue eine enorme Leistung, nicht nur zur Produktion von Lebensmitteln, sondern auch zum Erhalt der einzigartigen Natur im Land Bremen erbracht.

Kontakt & Anfahrt

Landwirtschaftskammer Bremen
Johann-Neudoerffer-Str. 2
28355 Bremen
Tel: +49 421 5364170