AFP / IUZ Antragstellung

Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) der Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen dient der Förderung von nachhaltigen und umweltschonenden Produktionsverfahren. Hierbei gilt es verschiedene Richtlinien und Anforderungen im Rahmen der Bewirtschaftung und Investition zu beachten.

 

Anträge für das Antragsverfahren 2024 des Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können voraussichtlich vom 03.06.2024 bis zum 17.06.2024 gestellt werden.

 

Für die Umsetzung der Antragsstellung stehen Ihnen die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG), die Norddeutsche – Bauerngesellschaft (NBS) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beratend zur Seite.

Wir vermitteln Sie zur Antragsstellung gerne an die NLG oder NBS. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit telefonisch an uns wenden oder einen Termin vereinbaren.

Förderfähig sind:

  1. Stallbauvorhaben, deren Tierschutzstandards über den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Der Bau von Wirtschaftsdüngerlagerstätten muss im Zusammenhang mit einem Stallbau stehen.
  2.  Architektur- und Ingenieurleistungen, Investitionskonzept, Betreuung von baulichen Investitionen
  3. Die Spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen) sind weiterhin Bestandteil des Förderprogramms.
  4. Vorhaben in der Schweinehaltung können ab 2024 generell nicht mehr gefördert werden, da eine Förderung über das Förderprogramm des Bundes zum Umbau der Tierhaltung möglich ist.

Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen, sowie darüber hinausgehende Anforderungen entnehmen Sie bitte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter folgendem Link:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/31221_Agrarinvestitionsf%C3%B6rderungsprogramm_AFP

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Rechtsvorschriften.