AFP / IUZ Antragstellung

Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) der Länder Bremen und Niedersachsen dient der Förderung von nachhaltigen und umweltschonenden Produktionsverfahren. Hierbei gilt es verschiedene Richtlinien und Anforderungen im Rahmen der Bewirtschaftung und Investition zu beachten.

 

Für die Umsetzung der Antragsstellung stehen Ihnen die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG), die Norddeutsche – Bauerngesellschaft (NBS) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beratend zur Seite.

Wir vermitteln Sie zur Antragsstellung gerne an die NGL oder NBS. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit telefonisch an uns wenden oder einen Termin vereinbaren.

Förderfähig sind:

  1. Stallbauvorhaben, deren Tierschutzstandards über den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Der Bau von Wirtschaftsdüngerlagerstätten muss im Zusammenhang mit einem Stallbau stehen.
  2.  Architektur- und Ingenieurleistungen, Investitionskonzept, Betreuung von baulichen Investitionen
  3. Neu werden in diesem Jahr Spezifische Investitionen zum Klima- und Umweltschutz (SIUK-Maßnahmen) angeboten.
  4. Nicht mehr enthalten im AFP sind Maschinen der Außenwirtschaft (Gülleausbringungstechnik, Pflanzenschutzgeräte, Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung). Diese werden im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms (IUZ) Landwirtschaft gefördert:    https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/

Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen, sowie darüber hinausgehende Anforderungen entnehmen Sie bitte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter folgendem Link:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/31221_Agrarinvestitionsf%C3%B6rderungsprogramm_AFP

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Rechtsvorschriften.