Antragsstellung 2024

Die Antragsstellung 2024 beginnt vorraussichtlich am 14.03.2024. Vom 27.02.- 13.03. ist der Zugang zu ANDI durch Wartungs- und Vorbereitungsarbeiten nicht möglich.

Die Anwendung greift direkt über das Internet auf eine zentrale Datenbank beim Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA Niedersachsen) zu. Eine lokale Datenhaltung auf dem Rechner vor Ort findet nicht statt. Damit entfällt auch die Notwendigkeit der zusätzlichen Datensicherung. Während der Antragsbearbeitung ist eine Internetverbindung zwingend notwendig!

Der Einsatz mit den Browsern „Google Chrome“, „Mozilla Firefox“ oder „Microsoft Edge“ ist uneingeschränkt möglich. Im Browser muss JavaScript aktiviert sein. Für andere Webbrowser (z.B. Opera, Apple Safari, etc.) kann hinsichtlich der vollständigen Nutzbarkeit der Anwendung keine Gewährleistung übernommen werden.

Für die Druckfunktion aus ANDI 2024 muss auch wie in den Vorjahren ein PDF – Reader (i.d.R. Adobe Reader oder eine Alternative wie der Foxit Reader) zur Verfügung stehen.

Wie die letzten Jahre können Sie sich mit Ihrer Registriernummer 276 03 011 … und Ihrer PIN im ANDI anmelden. Die Authentifizierung ist ebenfalls für das Schlaginfo-Portal gültig und kann hier zeitlich uneingeschränkt genutzt werden.

Falls Sie Ihren Betrieb übergeben möchten oder eine GbR (oder andere Rechtsform) gründen, denken Sie bitte daran für die Antragsstellung eine neue Registriernummer zu beantragen. Den Registriernummernantrag finden Sie unter Formulare.

Sammelantrag ohne Datenbegleitschein

Ab diesem Jahr besteht die Möglicheit, den Sammelantrag Agrarförderung und die AUKM ohne Datenbegleitschein wirksam einzureichen.

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Beide Varianten werden unter nachstehender Web-Adresse genau beschrieben.

Sammelantrag ohne Datenbegleitschein  (hier klicken)

 

HINWEIS:

Sie können sich über Ihren Online-Ausweis sowhl bei der BundID, als auch beim Zoll registrieren. Dazu benötigen Sie neben Ihrem Personalsausweis mit Online-Funktion auch einen PIN. Dieser PIN ist 6-stellig. Falls Sie Ihren PIN nicht mehr haben oder Sie ihn nach Erhalt des Personalsausweises nicht aktiviert haben, können Sie das im Bürgeramt am Expressschalter kostenlos nachholen.

BürgerServiceCenter-Nord

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Mo.:      7:30 – 16:30 Uhr

Di.-Fr.: 7:30 – 11:30 Uhr

BürgerServiceCenter-Mitte

Pelzerstraße 40
28195 Bremen

Mo. & Do.: 7:30 – 17:00 Uhr

Di. & Fr.:  7:30 – 12:00 Uhr

Mi.:           7:30 – 13:00 Uhr

 

 

Termine Antragsstellung 2024

Zur Antragsstellung 2024 stehen wir Ihnen wieder unterstützend zur Seite. Bei Fragen zur Antragstellung oder nötiger Hilfe können wir Sie in der Kammer oder telefonisch unterstützen.

Unter kruse@lwk-bremen.de oder 0421 5364170, sowie 0152031774788 können Sie jetzt schon Termine vereinbaren.

Für eine effektive Antragsstellung muss sich der Antragssteller vorab im Klaren sein, welche Ökoregelungen und AUKMs er auf welchen Flächen beantragen möchte. Unter Formulare – Landwirtschaft können die Merblätter der AUKM heruntergeladen werden.

Ökoregelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können miteinander kombiniert werden. Antragssteller, die eine Kombination der verschiedenen Maßnahmen möchten können sich vorab unter folgendem Link informieren.

merkbltter_aukm_05_03_2024

Momentan ist das ANDI nicht freigeschaltet. Die Flächen mit jeweiligen Informationen, sowie Kulissen, können im Schlaginfoportal nachgeschaut werden.

Neues über die FANI-App

Hinweis:

Durch eine regelmäßige Synchronisation werden die bereits vorhandenen Aufträge aktualisiert. Vielfach konnten Aufträge zwischenzeitlich auf anderen Wegen aufgeklärt werden und müssen nicht mehr mit FANi bearbeitet werden. Außerdem werden Veränderungen am Auftrag, z. B. Fristverlängerungen, nur auf diese Weise aktualisiert.
Sie vermeiden durch die Synchronisation vor der Nutzung von FANi die Bearbeitung nicht mehr notwendiger Aufträge.

Mit der App FANi gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Aufträge für die App bereitgestellt. Die bereitgestellten Aufträge können in der App FANi heruntergeladen werden, zu den Aufträgen können dann Fotos nach jeweils festgelegten Vorgaben erstellt und anschließend hochgeladen werden.

Im Kontrollverfahren AMS (area monitoring system) in 2023 werden im automatisierten Verfahren Fotobelege zur Bestätigung der angebauten Kultur und zum Nachweis der Mindesttätigkeit angefordert. Auch die BWST setzt die App zur Klärung im Antragsverfahren ein. Die eingereichten Fotos werden durch das Fernerkundungsunternehmen, die Bewilligungsstelle oder den Prüfdienst bewertet.

 

Entwickelt wurde die App mit der Firma GI Geoinformatik und ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar:

Zusätzliche Informationen finden Sie in der FANi-Hilfe. In dem Dokument, das auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht, wird die Nutzung von FANi noch einmal detaillierter erläutert.