Antragsstellung 2025

Start des neuen Antragsverfahrens für die Agrarförderung ist der 13.03.2025. Stichtag der Abgabe bleibt der 15.05.2025. Es können wieder folgende Förderungen beantragt werden: Sammlantrag auf Agrarförderung, gekoppelte Tierprämie, Junglandwirtprämie, AUKM und EA.

Genauere Informationen erhalten Sie, wenn die Vorgaben für 2025 offiziell beschlossen wurden.

Sammelantrag ohne Datenbegleitschein

Ab diesem Jahr besteht die Möglicheit, den Sammelantrag Agrarförderung und die AUKM ohne Datenbegleitschein wirksam einzureichen.

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Beide Varianten werden unter nachstehender Web-Adresse genau beschrieben.

Sammelantrag ohne Datenbegleitschein  (hier klicken)

 

HINWEIS:

Sie können sich über Ihren Online-Ausweis sowhl bei der BundID, als auch beim Zoll registrieren. Dazu benötigen Sie neben Ihrem Personalsausweis mit Online-Funktion auch einen PIN. Dieser PIN ist 6-stellig. Falls Sie Ihren PIN nicht mehr haben oder Sie ihn nach Erhalt des Personalsausweises nicht aktiviert haben, können Sie das im Bürgeramt am Expressschalter kostenlos nachholen.

BürgerServiceCenter-Nord

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Mo.:      7:30 – 16:30 Uhr

Di.-Fr.: 7:30 – 11:30 Uhr

BürgerServiceCenter-Mitte

Pelzerstraße 40
28195 Bremen

Mo. & Do.: 7:30 – 17:00 Uhr

Di. & Fr.:  7:30 – 12:00 Uhr

Mi.:           7:30 – 13:00 Uhr

 

Termine Antragsstellung 2025

Zur Antragsstellung 2025 stehen wir Ihnen wieder unterstützend zur Seite. Bei Fragen zur Antragstellung oder nötiger Hilfe können wir Sie in der Kammer oder online unterstützen.

Unter kruse@lwk-bremen.de oder 0421 5364170, sowie 0152031774788 können Sie jetzt schon Termine vereinbaren. Die Antragsabgabe kann ohne Datenbegleitschein erfolgen. Bitte richten Sie sich dazu ein Elster-Zertifikat ein, welches über die betriebliche Steuernummer läuft.

Für eine effektive Antragsstellung muss sich der Antragssteller vorab im Klaren sein, welche Ökoregelungen und AUKMs er auf welchen Flächen beantragen möchte. Unter Formulare – Landwirtschaft können die Merblätter der AUKM heruntergeladen werden.

Ökoregelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können miteinander kombiniert werden. Antragssteller, die eine Kombination der verschiedenen Maßnahmen möchten können sich vorab unter folgendem Link informieren.

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Neues über die FANI-App

Mit der App FANi gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen.

Für das 2025: FANi steht ab sofort für das Verfahren 2025 bereit. Sie können nun nach der Synchronisation die Vorab-Dokumentation nutzen.

ACHTUNG: Für den Nachweis der Kennarten für die Programme ÖR5 und GN5 muss noch bis Ende April eine Vorab-Dokumentation erstellt werden. Die Umsetzung der frühzeitigen Prüfauftragsstellung befindet sich noch in der Umsetzung und wird vorrausichtlich Ende April freigeschaltet.

Über die Funktionsweise von FANI informiert folgender Link: file:///C:/Users/LWK-HB/Downloads/Funktionsweise_FANi_2025.pdf