Antragsstellung 2025
Start des neuen Antragsverfahrens für die Agrarförderung ist der 13.03.2025. Stichtag der Abgabe bleibt der 15.05.2025. Es können wieder folgende Förderungen beantragt werden: Sammlantrag auf Agrarförderung, gekoppelte Tierprämie, Junglandwirtprämie, AUKM und EA.
Genauere Informationen erhalten Sie, wenn die Vorgaben für 2025 offiziell beschlossen wurden.
Sammelantrag ohne Datenbegleitschein
Ab diesem Jahr besteht die Möglicheit, den Sammelantrag Agrarförderung und die AUKM ohne Datenbegleitschein wirksam einzureichen.
Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
- entweder unter Nutzung der digitalen Identität über die BundID oder
- mittels „Mein-Unternehmenskonto“ (MUK).
Beide Varianten werden unter nachstehender Web-Adresse genau beschrieben.
Sammelantrag ohne Datenbegleitschein (hier klicken)
HINWEIS:
Sie können sich über Ihren Online-Ausweis sowhl bei der BundID, als auch beim Zoll registrieren. Dazu benötigen Sie neben Ihrem Personalsausweis mit Online-Funktion auch einen PIN. Dieser PIN ist 6-stellig. Falls Sie Ihren PIN nicht mehr haben oder Sie ihn nach Erhalt des Personalsausweises nicht aktiviert haben, können Sie das im Bürgeramt am Expressschalter kostenlos nachholen.
BürgerServiceCenter-Nord
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
Mo.: 7:30 – 16:30 Uhr
Di.-Fr.: 7:30 – 11:30 Uhr
BürgerServiceCenter-Mitte
Pelzerstraße 40
28195 Bremen
Mo. & Do.: 7:30 – 17:00 Uhr
Di. & Fr.: 7:30 – 12:00 Uhr
Mi.: 7:30 – 13:00 Uhr
Termine Antragsstellung 2025
Zur Antragsstellung 2025 stehen wir Ihnen wieder unterstützend zur Seite. Bei Fragen zur Antragstellung oder nötiger Hilfe können wir Sie in der Kammer oder online unterstützen.
Unter kruse@lwk-bremen.de oder 0421 5364170, sowie 0152031774788 können Sie jetzt schon Termine vereinbaren. Die Antragsabgabe kann ohne Datenbegleitschein erfolgen. Bitte richten Sie sich dazu ein Elster-Zertifikat ein, welches über die betriebliche Steuernummer läuft.
Für eine effektive Antragsstellung muss sich der Antragssteller vorab im Klaren sein, welche Ökoregelungen und AUKMs er auf welchen Flächen beantragen möchte. Unter Formulare – Landwirtschaft können die Merblätter der AUKM heruntergeladen werden.
Ökoregelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können miteinander kombiniert werden. Antragssteller, die eine Kombination der verschiedenen Maßnahmen möchten können sich vorab unter folgendem Link informieren.
Neues über die FANI-App
Mit der App FANi gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen.
Für das 2025: FANi steht ab sofort für das Verfahren 2025 bereit. Sie können nun nach der Synchronisation die Vorab-Dokumentation nutzen.
ACHTUNG: Für den Nachweis der Kennarten für die Programme ÖR5 und GN5 muss noch bis Ende April eine Vorab-Dokumentation erstellt werden. Die Umsetzung der frühzeitigen Prüfauftragsstellung befindet sich noch in der Umsetzung und wird vorrausichtlich Ende April freigeschaltet.
Über die Funktionsweise von FANI informiert folgender Link: file:///C:/Users/LWK-HB/Downloads/Funktionsweise_FANi_2025.pdf